Von A bis Z

Eigenbeteiligung

Das Krankenhaus ist verpflichtet, von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen eine Eigenbeteiligung einzuziehen. Diese Zuzahlung beträgt 10,00 Euro pro Kalendertag und muss vom Beginn des Krankenhausaufenthaltes an für längstens 28 Tage innerhalb eines Jahres gezahlt werden. Das Krankenhaus leitet diesen Betrag an Ihre Krankenkasse weiter. 

Von der Zuzahlung befreit sind Patienten:
• die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
• die dem Krankenhaus Unterlagen vorlegen, aus denen schlüssig ersichtlich ist, dass eine Zuzahlung nicht oder nicht mehr zu leisten ist (z.B. Hinweis in der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse, Belege über bereits geleistete Zahlungen).
• deren Krankenhausbehandlung zu Lasten der beruflichen Unfallversicherung geht.    • nach stationärer Entbindung (Zuzahlung erst ab dem siebenten Tag nach der Entbindung).

Bei Beendigung Ihres stationären Aufenthaltes können Sie die Zuzahlung in bar oder mit EC-Karte vornehmen:Krankenhaus Bautzenan der Information im Haus 10 im ErdgeschossKrankenhaus Bischofswerdain der Kasse im Erdgeschoss (Bereich Patientenaufnahme)

Elektrogeräte

Der Betrieb privater Elektrogeräte (z.B. Heizgeräte, Wasserkocher, Klimageräte etc.) ist im Krankenhaus nicht erlaubt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z.B. Rasierapparat, Föhn). Eine Haftung für diese Geräte wird vom Krankenhaus nicht übernommen.

Entlassung

Der Termin der Entlassung aus dem Krankenhaus wird vom behandelnden Arzt festgelegt. Am Entlassungstag stehen die Mitarbeiter des Patientenservice/der Patientenaufnahme hilfreich zur Seite und regeln alle Entlassungsmodalitäten:

•          Abmeldung und Zuzahlung
            Volljährige Versicherte müssen entsprechend des
            § 39 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) eine gesetz-
            liche Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro pro Kalen-
            dertag entrichten. Dieser Eigenanteil muss maximal
            28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt
            werden. Patienten sollten diesen Betrag am Entlas-
            sungstag in bar oder mit der EC-Karte bezahlen.
•          Rückgabe der Telefonkarte

Essen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Küche bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Kost an. Sie können jeden Tag zwischen drei Mittagsmenüs wählen (Vollkost, Schonkost und vegetarische Kost), sofern Ihnen keine besondere Diät verordnet wurde. Bei der Menüauswahl für den nächsten Tag sind Ihnen die Servicekräfte der CDB Dienstleistungsbetriebe GmbH sehr gern behilflich.

Bedingt durch innerbetriebliche Abläufe können sich die Zeiten der Essenseinnahme etwas variieren. Bitte informieren Sie sich über die genauen Zeiten auf Ihrer Station.

Einträge 1 bis 4 von 4


 Nach oben
 Zurück
 Seite drucken