Patientenaufnahme

Patientenaufnahme
Kontaktinformationen
Leiterin Patientenmanagement:
Christin Säring
Krankenhaus Bautzen
Patientenaufnahme
Am Stadtwall 3
02625 Bautzen
Telefon: (03591) 363-2148
Telefax: (03591) 363-2243
Information
Telefon: (03591) 363-0
Krankenhaus Bischofswerda
Patientenaufnahme
Kamenzer Straße 55
01877 Bischofswerda
Telefon: (03594) 787-3105
Telefax: (03594) 787-3177
Information
Telefon: (03594) 787-0
Alles, was Patienten wissen sollten
Vor der Aufnahme in das Krankenhaus ergeben sich erfahrungsgemäß eine Reihe von Fragen: Welche wichtigen Unterlagen muss ich als Patient mitbringen? Wo melde ich mich an? Wie verläuft die stationäre Aufnahme?
Mit den folgenden, grundlegenden Informationen sollen wichtige organisatorische Fragen bereits vorab beantwortet werden, um den Patienten die Vorbereitung des stationären Aufenthaltes zu erleichtern.
Termin zur ambulanten Sprechstunde
Vorbereitung der stationären Aufnahme
Am Aufnahmetag im Krankenhaus
Entlassung
Wo kann ich mein Fahrzeug parken?
Termin zur ambulanten Sprechstunde
Ihr Hausarzt oder Facharzt ist der Ansicht, dass ein operativer Eingriff oder eine spezielle Behandlung im Krankenhaus notwendig ist? Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin zur ambulanten Sprechstunde!
Für die ambulante Behandlung im Krankenhaus benötigen Patienten einen Überweisungsschein vom Hausarzt oder Facharzt. Die Termine für die ambulante Sprechstunde werden nach telefonischer Vereinbarung mit dem jeweiligen Sekretariat vergeben.
Ergibt die Konsultation in der ambulanten Sprechstunde, dass die weitere Behandlung stationär erfolgen muss, wird der Termin für die Aufnahme in das Krankenhaus von den Ärzten festgelegt. Bei Bedarf erhalten die Patienten außerdem einen Termin zur präoperativen, also vor der Operation stattfindenden, Untersuchung.
Vorbereitung der stationären Aufnahme
Für die stationäre Behandlung im Krankenhaus benötigen die Patienten einen Einweisungsschein (Verordnung von Krankenhausbehandlung) vom Hausarzt oder Facharzt. Für den Aufenthalt im Krankenhaus sollten folgende wichtige Unterlagen und Dokumente mitgeführt werden:
- Krankenversichertenkarte
- Personalausweis
- Verordnung von Krankenhausbehandlungen (Einweisungsschein)
Darüber hinaus sollten auch – falls vorhanden – Befunde und/oder Arztbriefe, Röntgenbilder (ggf. CD mit Röntgenbildern), der Medikamentenplan, Röntgenpass und Impfausweis mitgebracht werden. Selbstverständlich gehören auch persönliche Gegenstände ins Gepäck, wie zum Beispiel der Bademantel, Waschutensilien und bequeme Hausschuhe.
Am Aufnahmetag im Krankenhaus
Nach der Anreise melden sich die Patienten in der Patientenaufnahme im Krankenhaus Bautzen oder im Krankenhaus Bischofswerda an. Dort werden alle nötigen Daten des Patienten aufgenommen. Für den reibungslosen Ablauf sollten bitte die Krankenversichertenkarte, der Personalausweis und der Einweisungsschein vom Haus- oder Facharzt (Verordnung von Krankenhausbehandlungen) bereit gehalten werden. Die Mitarbeiter der Patientenaufnahme informieren über den Behandlungsvertrag und Wahlleistungen, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung, Unterbringung im Einzelzimmer oder Mitaufnahme von Begleitpersonen. Für Serviceleistungen, wie zum Beispiel den Kauf von Kopfhörern oder einer Telefonkarte, stehen den Patienten im Krankenhaus Bautzen die Mitarbeiter des Patientenservice zur Verfügung. Im Krankenhaus Bischofswerda übernehmen das die Mitarbeiter der Patientenaufnahme. Nachdem der Behandlungsvertrag geschlossen, alle offenen Fragen beantwortet und gegebenenfalls die Krankenhausaufenthaltsbestätigung ausgestellt wurde, wird der Patient auf Wunsch zur Station oder in die jeweilige Fachabteilung begleitet.
Entlassung
Der Termin der Entlassung aus dem Krankenhaus wird vom behandelnden Arzt festgelegt. Am Entlassungstag stehen die Mitarbeiter des Patientenservice/der Patientenaufnahme hilfreich zur Seite und regeln alle Entlassungsmodalitäten:
- Abmeldung und Zuzahlung
Volljährige Versicherte müssen entsprechend des § 39 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro pro Kalendertag entrichten. Dieser Eigenanteil muss maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres gezahlt werden. Patienten sollten diesen Betrag am Entlassungstag in bar oder mit der EC-Karte bezahlen. - Rückgabe der Telefonkarte