Pressemitteilung 20.06.2006

Pressemitteilung vom 20.06.2006

Mehrwertsteuererhöhung 2007 und die Folgen für die Oberlausitz-Kliniken gGmbH

Die schwarz-rote Bundesregierung hat vergangene Woche die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% beschlossen ? mit gravierenden Auswirkungen für die Krankenhäuser in Bautzen und Bischofswerda.

Der Geschäftsführer der Oberlausitz-Kliniken gGmbH Reiner E. Rogowski äußert massive Bedenken gegenüber der bereits am Freitag, den 16. Juni 2006 im Bundesrat beschlossenen Mehrwert-steuererhöhung von 16% auf 19%. Diese gehört dem sogenannten Haushaltsbegleitgesetz 2006 an und soll der nachhaltigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte dienen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer trägt mit einem Prozentpunk dazu bei, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5% auf 4,5% ab 2007 zu senken. Die Bundesagentur für Arbeit beabsichtigt, den anderen Prozentpunkt zu finanzieren. Durch eine langfristige Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge sollen diese dauerhaft unter 40% des Bruttoeinkommens gehalten werden. Die Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ist da nur ein erster Schritt und soll eine finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer herbeiführen, ließ die Bundesregierung in einer entsprechenden Pressekonferenz verlauten.

Herr Rogowski informiert darüber, dass die Oberlausitz-Kliniken im nächsten Jahr aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung mit ca. 500.000 ? zusätzlich kalkulieren müssen. Die Krankenhäuser in Bautzen und Bischofswerda sind zudem als gemeinnütziges Unternehmen überwiegend nicht vorsteuerabzugsberechtigt, d.h. dieser Betrag muss zunächst als Ganzes aufgebracht werden. Nach den Recherchen des Klinikums macht die Mehrwertsteuererhöhung bei den öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern im Bereich Ostsachsen mindestens ca. 4 Mio. Euro netto aus. Der Geschäftsführer weist darauf hin, dass dieser Betrag natürlich für die Leistungsfähigkeit der stationären Einrichtungen in der Region nicht mehr zur Verfügung steht. Damit entfällt er auch als entscheidender Faktor der Wirtschaftskraft. Somit wurde bei diesem Gesetz die besondere Lage des Gesundheitswesens in Ostdeutschland völlig außer Acht gelassen. Wenn der o.g. Betrag den Krankenhäusern zunächst nicht zur Verfügung steht, können weitere Investitionen erst einmal nicht in Angriff genommen werden. Wenn aber die Oberlausitz-Kliniken gGmbH mit ca. 1.500 Beschäftigten als einer der größten Arbeitgeber der Region nicht weiter investiert, kann dies entsprechende Auswirkungen auf die angegliederten Einrichtungen und Unternehmen haben.

Herr Rogowski regt daher an, dass Krankenhäuser und damit alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen ? egal, ob ambulant oder stationär tätig ? eine Entlastung in Höhe der 3% bekommen. Dies sollte jedoch, um einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und erneute Kosten zu vermeiden, unmittelbar stattfinden. Der Geschäftsführer schlägt deswegen vor, den betroffenen Krankenhäusern die Mehrwertsteuer, die sie mehr zu entrichten haben, wieder auf eine unbüro-kratische Art und Weise durch das Finanzamt vor Ort zurückerstatten zu lassen.

 



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