Pressemitteilung 18.12.2009

Pressemitteilung vom 18.12.2009

Wichtige Patienteninformation: Einzug der gesetzlichen Krankenhauszuzahlung

Die Oberlausitz-Kliniken gGmbH informiert ihre Patientinnen und Patienten über eine wichtige Änderung beim Einzug der gesetzlichen Krankenhauszuzahlung.

Alle Patienten sind verpflichtet, bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung von 10,- EUR pro vollstationärem Behandlungstag zu zahlen, sofern sie nicht insgesamt von Zuzahlungen befreit sind. Dies gilt für alle volljährigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage im Jahr beschränkt.

Ab dem 1. Januar 2010 überträgt der Gesetzgeber den Einzug dieser Zuzahlung komplett auf die Krankenhäuser. Die Sächsische Krankenhausgesellschaft weist darauf hin, dass die Krankenhäuser nun gesetzlich verpflichtet sind, diese Zuzahlungen notfalls auch mit Zwangsmitteln (Inkassoverfahren, Gerichtsvollzieher) einzuziehen. Bei dem bisherigen Verfahren mussten die Patienten die Zuzahlungen ebenfalls bei den Krankenhäusern entrichten – das Mahnverfahren wurde dabei direkt von den Krankenkassen ausgelöst.

Die Zuzahlungen zu stationären Behandlungen sind generell eine Forderung der Krankenkassen. Diese Gelder werden von den Krankenhäusern nicht einbehalten, sondern direkt nach der Behandlung an die Krankenkassen gezahlt. Die Aufgabe, das Geld dann anschließend von den Patienten zu bekommen, liegt damit also zukünftig beim Krankenhaus selbst.

„Wir handeln lediglich im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse des Patienten“, erläutert der Geschäftsführer der Oberlausitz-Kliniken gGmbH, Reiner E. Rogowski. „Wir bitten alle Patientinnen und Patienten den nach ihrem stationären Krankenhausaufenthalt fälligen Zuzahlungsbetrag zu entrichten, um Unannehmlichkeiten für sich selbst und das Krankenhaus zu vermeiden.“

 



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