Von A bis Z

Ruhezeiten

Mittagsruhe ist von 13.00 bis 14.00 Uhr und die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr. Bitte halten Sie diese Zeiten ein und lassen Sie auch Ihre Mitpatienten diese Zeit in Ruhe verbringen. 

Sozialdienst

Die Oberlausitz-Kliniken gGmbH hat im Krankenhaus Bautzen und im Krankenhaus Bischofswerda einen Sozialdienst eingerichtet, der Patienten bei der Organisation der nachstationären Versorgung berät und unterstützt. 


Krankenhaus Bautzen

Die Beratungszeiten können flexibel von Montag bis Freitag vereinbart werden. 
Bitte kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung telefonisch unter: 
Telefon: (03591) 363-2858

Krankenhaus Bischofswerda
Die Beratungszeiten können flexibel von Montag bis Freitag vereinbart werden. 
Bitte kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung telefonisch unter: 
Telefon: (03591) 363-2858

Taxi

Wünschen Sie ein Taxi, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal auf Ihrer Station oder einen Mitarbeiter der Information.

Telefon

Die Patientenzimmer sind ausgerüstet für Multimediageräte zum Telefonieren, Radio hören, Fernsehen und Nutzung des Internets. Für die meisten Betten stehen sogenannte Terminals zur Verfügung. Die Geräte können durch Personal des Hauses individuell am Patientenbett angebracht werden.

Die Nutzung des Fernsehens und das Telefonieren ins deutsche Festnetz kosten pauschal 2,80 Euro pro Tag. Für Gespräche in Mobilfunknetze oder ins Ausland zahlen Sie 0,10 Euro pro Gebühren-Einheit. Für die Nutzung des Internets werden 1,50 Euro pro Tag von der Karte gebucht.

Die Karte für die Nutzung des Terminals erhalten Sie gegen eine Kaution in Höhe von 5,00 Euro an unseren Informationen. An unseren Automaten können Sie ein Guthaben in beliebiger Höhe aufbuchen.

Auf der Telefonkarte finden Sie die Telefonnummer, unter der Sie angerufen werden können. Nicht verbrauchtes Guthaben und die Kautionsgebühr erhalten Sie bei der Abmeldung der Telefonkarte zurück. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, selbstständig eine Telefonkarte zu erwerben, das Guthaben auf- oder nachzuladen und Kopfhörer zu erwerben, wenden Sie sich bitte an das Pflegepersonal Ihrer Station.

Öffentliche Fernsprecher befinden sich im:
Krankenhaus Bautzen

  • im Foyer im Bereich der Information im Haus 10 im Erdgeschoss (Haupteingang)
  • in der Chirurgischen Klinik im Haus 9 im Erdgeschoss 

Krankenhaus Bischofswerda

  • im Foyer (Haupteingangsbereich des Krankenhauses)

Die Nutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet, da durch deren Betrieb Störungen an medizinischen Geräten nicht vollständig ausgeschlossen werden können.  

Vertragsbedingungen

Die allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Oberlausitz-Kliniken gGmbH und dem Patienten bei voll- oder teilstationären sowie vor- und nachstationären Krankenhausleistungen. 

Die allgemeinen Vertragsbedingungen werden Ihnen bei der Aufnahme ausgehändigt. Mit dem Abschluss des Behandlungsvertrages erkennen Sie die allgemeinen Vertragsbedingungen an.

Wahlleistungen

Hierunter versteht man Sonderleistungen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen, nicht vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz erfasst sind und vom Krankenhaus zusätzlich angeboten werden. Diese Leistungen werden gesondert schriftlich vereinbart und sind vom Patienten zu bezahlen (siehe auch Allgemeine Vertragsbedingungen der Oberlausitz-Kliniken gGmbH).

Wertsachen

Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten Sie Ihren Angehörigen wieder mitgeben und nicht im Krankenhaus aufbewahren. Wenn Sie eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen), eine Zahnprothese oder ein Hörgerät tragen, empfehlen wir Ihnen dringend, diese Gegenstände nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen aufzubewahren. 

Bei unsachgemäßer Aufbewahrung (in Papier, Tempotaschentüchern o. ä.) könnte beim Aufräumen der Zimmer leicht ein Verlust oder eine Beschädigung eintreten, für die das Krankenhaus keine Haftung übernimmt.

Zuzahlung / Eigenanteil

Das Krankenhaus ist verpflichtet, von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen eine Eigenbeteiligung einzuziehen. Diese Zuzahlung beträgt 10,00 Euro pro Kalendertag und muss vom Beginn des Krankenhausaufenthaltes an für

längstens 28 Tage innerhalb eines Jahres gezahlt werden. Das Krankenhaus leitet diesen Betrag an Ihre Krankenkasse weiter. 

Von der Zuzahlung befreit sind Patienten:

  • die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • die dem Krankenhaus Unterlagen vorlegen, aus  denen schlüssig ersichtlich ist, dass eine Zuzahlung nicht oder nicht mehr zu leisten ist (z.B. Hinweis in der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse, Belege über bereits geleistete Zahlungen).
  • deren Krankenhausbehandlung zu Lasten der beruflichen Unfallversicherung geht.
  • nach stationärer Entbindung (Zuzahlung erst ab  dem siebenten Tag nach der Entbindung).

Bei Beendigung Ihres stationären Aufenthaltes können Sie die Zuzahlung in bar oder mit EC-Karte vornehmen:

Krankenhaus Bautzen
an der Information im Haus 10 im Erdgeschoss

Krankenhaus Bischofswerda
in der Kasse im Erdgeschoss (Bereich Patientenaufnahme)

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