Von A bis Z
- Zuzahlung / Eigenanteil
Das Krankenhaus ist verpflichtet, von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen eine Eigenbeteiligung einzuziehen. Diese Zuzahlung beträgt 10,00 Euro pro Kalendertag und muss vom Beginn des Krankenhausaufenthaltes an für längstens 28 Tage innerhalb eines Jahres gezahlt werden.
Von der Zuzahlung befreit sind Patienten:
• die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
• die dem Krankenhaus Unterlagen vorlegen, aus denen schlüssig ersichtlich ist, dass eine Zuzahlung nicht oder nicht mehr zu leisten ist (z.B. Hinweis in der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse, Belege über bereits geleistete Zahlungen).
• deren Krankenhausbehandlung zu Lasten der beruflichen Unfallversicherung geht.
• nach stationärer Entbindung (Zuzahlung erst ab dem siebenten Tag nach der Entbindung).
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