Von A bis Z
- Eigenbeteiligung
Das Krankenhaus ist verpflichtet, von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen eine Eigenbeteiligung einzuziehen. Diese Zuzahlung beträgt 10,00 Euro pro Kalendertag und muss vom Beginn des Krankenhausaufenthaltes an für längstens 28 Tage innerhalb eines Jahres gezahlt werden.
Von der Zuzahlung befreit sind Patienten:
• die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
• die dem Krankenhaus Unterlagen vorlegen, aus denen schlüssig ersichtlich ist, dass eine Zuzahlung nicht oder nicht mehr zu leisten ist (z.B. Hinweis in der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse, Belege über bereits geleistete Zahlungen).
• deren Krankenhausbehandlung zu Lasten der beruflichen Unfallversicherung geht.
• nach stationärer Entbindung (Zuzahlung erst ab dem siebenten Tag nach der Entbindung).- Elektrogeräte
Der Betrieb privater Elektrogeräte (z.B. Heizgeräte, Wasserkocher, Klimageräte etc.) ist im Krankenhaus nicht erlaubt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z.B. Rasierapparat, Föhn). Eine Haftung für diese Geräte wird vom Krankenhaus nicht übernommen.
- Entlassung
Der Termin der Entlassung aus dem Krankenhaus wird vom behandelnden Arzt festgelegt. Am Entlassungstag stehen die Mitarbeiter des Patientenservice/der Patientenaufnahme hilfreich zur Seite und geben Hilfestellung bei:
- der Rückgabe der Telefonkarte
- bei Bedarf für eine Taxibestellung
- Essen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Küche bieten Ihnen eine abwechslungsreiche Kost an. Sie können jeden Tag zwischen drei Mittagsmenüs wählen (Vollkost, Schonkost und vegetarische Kost), sofern Ihnen keine besondere Diät verordnet wurde.
Bedingt durch innerbetriebliche Abläufe können sich die Zeiten der Essenseinnahme etwas variieren. Bitte informieren Sie sich über die genauen Zeiten auf Ihrer Station.
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