Von A bis Z

Wahlleistungen

Hierunter versteht man Sonderleistungen, die über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen, nicht vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz erfasst sind und vom Krankenhaus zusätzlich angeboten werden. Diese Leistungen werden gesondert schriftlich vereinbart und sind vom Patienten zu bezahlen (siehe auch Allgemeine Vertragsbedingungen der Oberlausitz-Kliniken gGmbH).

Wertsachen

Wertgegenstände und größere Geldbeträge sollten Sie Ihren Angehörigen wieder mitgeben und nicht im Krankenhaus aufbewahren. Wenn Sie eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen), eine Zahnprothese oder ein Hörgerät tragen, empfehlen wir Ihnen dringend, diese Gegenstände nur in den dafür vorgesehenen Behältnissen aufzubewahren. 

Bei unsachgemäßer Aufbewahrung (in Papier, Tempotaschentüchern o. ä.) könnte beim Aufräumen der Zimmer leicht ein Verlust oder eine Beschädigung eintreten, für die das Krankenhaus keine Haftung übernimmt.

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