G-BA Patienteninformationen

G-BA Patienteninformationen zur externen Qualitätssicherung in Krankenhäusern                               

Gemäß § 24 DeQS-Richtlinie Teil 1 sind Krankenhäuser verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten über die datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung zu informieren. Folgende Patienteninformationen stehen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Verfügung:

Diese Patienteninformationen erklären das Qualitätssicherungsverfahren und beschreiben die Vorkehrungen zum Datenschutz.


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