Sozialdienst

Kontaktinformationen

Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, die eine Krankenhausbehandlung erforderlich macht. Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes sind Ansprechpartner in allen sozialrechtlichen und sozialen Belangen, die im Zusammenhang mit dem stationären Krankenhausaufenthalt stehen.

Organisation der nachstationären Versorgung

Patienten, die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus Betreuung oder Unterstützung benötigen, können das umfangreiche Versorgungsangebot der Partner des Netzwerkes für Gesundheit und Soziales (NeGuS) in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zu den Angeboten von NeGuS finden Sie HIER

Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes der Oberlausitz-Kliniken gGmbH informieren die Patienten noch während ihres Krankenhausaufenthaltes zum Netzwerk für Gesundheit und Soziales (NeGuS) und beraten zu den vielfältigen Versorgungsangeboten. Entsprechend der individuellen Bedarfe der Patienten erfolgt die Vermittlung zu den kooperierenden Partnern. Die Wahl des jeweiligen Anbieters, die nach der Entlassung aus dem Krankenhaus die Betreuung und Unterstützung übernehmen, obliegt dem Patienten.

Das Leistungsspektrum umfasst:

  • Beratung und Vermittlung bei der Organisation der häuslichen Versorgung (Vermittlung von ambulanter Krankenpflege oder sozialen Hilfsdiensten, Organisation von Hilfsmitteln, etc.)
  • Beratung und Vermittlung in Heimangelegenheiten (Altenpflegeheim, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Hospiz, etc.)
  • Beratung und Vermittlung in Konfliktsituationen (Information und Kontaktvermittlung von Tumorpatienten, Suchtpatienten, etc. an Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen)
  • Beratung und Vermittlung von Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung, neurologische Frührehabilitation, geriatrische Rehabilitation, etc.)
  • Beratung und Beantragung von wirtschaftlichen Hilfen (Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung, etc.)
  • Beratung zu und Einleitung von Betreuungsverfahren
  • Beratung zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Beratung und Beantragung der Anerkennung einer Schwerbehinderung

Weitere Ansprechpartnerinnen


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