Entlassmanagement

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Entlassmanagement
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02625 Bautzen

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Entlassmanagement und Soziale Arbeit für den Patienten

Ein Teil der gesundheitsbezogenen Sozialen Arbeit ist, die von Erkrankung bedrohten, bereits erkrankten oder beeinträchtigten Patienten und deren Bezugspersonen durch Interventionen zur sozialen Sicherung und Unterstützung und zur persönlichen Förderungen zu unterstützen.

Das Entlassmanagement trägt dazu bei (ungeplante) Wiederaufnahmen im Krankenhaus und ambulante Notfallbehandlungen nach Entlassung zu verhindern, Versorgungslücken nach Beendigung der Krankenhausbehandlung zu schließen und das Selbstbestimmungsrecht der erkrankten Menschen mit deren Bezugspersonen zu stärken.

Alle für den stationären Aufenthalt relevanten Informationen werden in der Patientenaufnahme als erster Schritt mit Ihnen als Patienten besprochen und im Krankenhausinformationssytem hinterlegt. Darauf folgend wird mit Ihnen das Thema Entlassmanagement schriftlich vereinbart:   

  • Information und Einwilligung zum Entlassmanagement

Im Anschluss werden Sie durch die Patientenaufnahme auf die jeweilige Station weitergeleitet. Während des stationären Aufenthaltes wird durch ein multiprofessionelles Team die Behandlung, Pflege, Diagnostik und therapeutische Maßnahmen für Sie sichergestellt. Der Sozialdienst des Krankenhauses agiert als ein wichtiger Lotse im multiprofessionellen Team und arbeitet in Netzwerken.

Bei Ihrem stationären Aufenthalt wird an Hand eines standardisierten Assessments geprüft, ob und welche Unterstützung Sie nach Ihrem Aufenthalt benötigen. Genehmigungspflichtige Leistungen werden bei der Pflege- und/oder Krankenkasse vor Entlassung durch unseren Sozialdienst beantragt. Genehmigungspflichtig können Leistungen aus den nachfolgenden Bereichen sein:

  • Pflege, häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Rehabilitation
  • Hilfsmittel
  • Kurzzeitpflege

Um Versorgungslücken zu vermeiden, sollten relevante Informationen auch bei weiterbehandelnden Ärzten, Therapeuten, Rehabilitationseinrichtungen und/oder Pflegeheimen und -diensten unter Einhaltung des Datenschutzes bereits zum Zeitpunkt der Entlassung vorliegen. Sie erhalten diese Informationen am Entlasstag in Form eines Entlassbriefes.


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