Corona-Informationen

Liebe Besucherin, lieber Besucher,
ab 01.03.2023 gelten folgende aktuelle Regelungen
- Das Tragen eine Mund-Nasenschutzes für Besucher im Krankenhaus, Pflegeheim oder Arzt, besteht weiterhin.
- Weiterführende Besuchereinschränkungen sind aufgehoben.
- Die Testpflicht für Besuche im Krankenhaus ist aufgehoben.
- Ein Betretungsverbot der Krankenhäuser für Sars-CoV-2 positiv getestete Besucher besteht weiterhin.
Bei aktuellen Infektionszeichen (Atemwege, Durchfall, grippale Allgemeinsymptome) bitten wir Sie, keine Krankenbesuche durchzuführen.
Der Zugang in die Krankenhäuser Bautzen und Bischofswerda ist NUR ÜBER DEN HAUPTEINGANG möglich!
Ihre Krankenhausleitung
Als Mund- und Nasenschutz gelten alle die Schutzmaßnahmen, die laut Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in der aktuellen Fassung festgelegt wurden.
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