Auf Basis der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 3. Juni 2020 können die Krankenhäuser Bautzen und Bischofswerda die bislang geltenden Besuchsverbote lockern. Allerdings sind zur Vermeidung von möglichen Infektionen weiterhin strenge Regeln einzuhalten. Dabei machen die vorhandenen räumlichen Möglichkeiten von Besuchsbereichen und Patientenzimmern Begrenzungen der Besuche notwendig. Eine Dokumentation aller Besuche ist zum Zweck der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten vorgeschrieben.
Ab dem 6. Juni 2020 gelten folgende Regelungen für Patientenbesuche:
Wir bitten alle Verwandten und Besucher um Verständnis für diese Regelungen und auch dafür, dass möglicherweise nicht alle Besuche zur gewünschten Zeit erfolgen können. Dies dient der Sicherheit der Patienten und Besucher.
Krankenhaus Bautzen · Am Stadtwall 3 · 02625 Bautzen · Telefon: (03591) 363 - 0 · Telefax: (03591) 363 - 2455
Krankenhaus Bischofswerda · Kamenzer Str. 55 · 01877 Bischofswerda · Telefon: (03594) 787 - 0 · Telefax: (03594) 787 - 3177
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